AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung eines Quads und Teilnahme an der geführten Quad-Tour
§ 1 Vertragspreis
(1)
Der Preis für die Teilnahme an der geführten Quad-Tour richtet sich nach der aktuellen Preisliste von Neubert Racing.
(2)
Der Vertragspreis wird mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung sofort zur Zahlung fällig. Der Gesamtbetrag ist vor dem Beginn der geführten Quad-Tour vollständig an Neubert Racing zu zahlen. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der geführten Quad-Tour.
§ 2 Tourregeln
(1)
Jeder Kunde erhält nach Übergabe des Fahrzeuges und vor Beginn der Tour eine ausführliche Einweisung in die Funktion des Fahrzeuges und Gelegenheit, mit dem Fahrzeug zu üben. Erst nach dem o.k. des Kunden beginnt die eigentliche geführte Quad-Tour. Sollte der Kunde während der geführten Tour Probleme mit dem Bedienen des Fahrzeuges haben oder sollten sonst Unsicherheiten etc. auftreten, hat der Kunde dies sofort dem Tourguide mitzuteilen, dieser wird dem Kunden entsprechende Weisungen erteilen ggf. die Einweisung in die Funktionen des Fahrzeuges wiederholen.
(2)
Der Kunde ist - sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird - Fahrer. Die Mitnahme eines Beifahrer/Sozius ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Neubert Racing gestattet. Beifahrers/ Sozius kann sein, wer das 8. Lebensjahr vollendet und eine Mindestkörpergröße von 1,30 m hat. Das Wechseln von Fahrer und Sozius während der geführten - Quad Tour ist nur nach vorheriger Abstimmung und mit ausdrücklicher Zustimmung des/ der Tourguides zulässig, anderenfalls ist ein Wechsel von Fahrer und Sozius nicht gestattet. Findet ein solcher, genehmigter Wechsel von Fahrer und Sozius statt, hat der Sozius die Rechte und Pflichter des Fahrers gemäß den Regelungen dieses Vertrages zu übernehmen und zu erfüllen.
(3)
Der Kunde ist verpflichtet, den Weisungen des oder der Tourguides sowie des weiteren Firmenpersonals von Neubert Racing Folge zu leisten. Der Kunde hat das überlassene Fahrzeug sorgsam zu behandeln, insbesondere das Fahrzeug entsprechend der technischen Einweisungen und der Weisungen des Tourguides zu bedienen.
(4)
Es gelten die Vorschriften der StVO. Der Kunde hat ebenso wie der Sozius die Straßenverkehrsregeln einzuhalten. Für zu entrichtende Geldbußen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten haftet ausschließlich der Kunde und/ oder der Sozius.
(5)
Es besteht Helmtragepflicht für den Kunden als Fahrer und ebenso für den Sozius. Wer keinen eigenen Helm zur Verfügung hat, kann einen solchen bei Neubert Racing ausleihen. Für angemessene und robuste, witterungsentsprechende Bekleidung hat der Kunde ebenso wie der Sozius selbst zu sorgen.
(6)
Verstößt ein Kunde vorsätzlich und/ oder wiederholt gegen § 2 (1) - (5) dieses Vertrages oder sonstige, ihm obliegende Pflichten, kann Neubert Racing den/ die Kunden sofort von der geführten Quad -Tour ausschließen. Der/ die Kunde(n) hat/ haben keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Preises. Der/ die Kunde(n) hat/ haben Neubert Racing durch den Ausschluss entstehende Kosten, wie z.B. für den Rücktransport der Fahrzeuge etc. in voller Höhe zu ersetzen. Gleiches gilt für einen Sozius.
§ 3 Pflichten und Haftung von Neubert Racing
(1)
Neubert Racing stellt dem Kunden verkehrssichere Fahrzeuge zur Nutzung zur Verfügung.
(2a)
Die Nutzung des Quads erfolgt ebenso wie die Teilnahme an der geführten Quad-Tour auf eigene Gefahr. Neubert Racing haftet - soweit nicht von ihr und/oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht - nicht bei Sachschäden, Verschmutzungen oder Beschädigungen von Kleidung und Equipment, selbst verursachten Unfällen oder Verletzungen, vorzeitigem Abbruch der geführten Quad-Tour aus wichtigem Grund (z.B. vorsätzlicher bzw. wiederholter Verstoß von Teilnehmern gegen die Tourregeln, Unfall mit Personenschaden, nicht vor Ort reparables Fahrzeug, etc). Bei letzterem ist eine Erstattung des gezahlten Preises ausgeschlossen.
(2b)
Der Kunde stellt Neubert Racing ausdrücklich von einer Haftung sowohl gegenüber dem Kunden als gegenüber Dritter (z.B. Eigentümer von während der geführten Quad-Tour befahrener bzw. gekreuzter Grundstücke, Wege, Straßen, etc.) für vom Kunden verursachte Schäden frei.
(3a)
Für von Neubert Racing und/oder deren Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Neubert Racing nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/ Kardinalpflicht verletzt wurde.
(3b) Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall (§ 4 (3a)) auf denn dreifachen Vertragspreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Quad-Tour.
(4)
Neubert Racing haftet im Übrigen nur für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und für schuldhaft herbeigeführte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 4 Pflichten und Haftung des Teilnehmers
(1)
Der Kunde nutzt das zur Verfügung gestellte Quad auf eigene Gefahr, ebenso erfolgt die Teilnahme an der geführten Quad-Tour auf eigene Gefahr. Der Kunde hat Kenntnis, dass die geführte Quad-Tour sowohl im freien, nicht befestigten Gelände -Offroad - als auch auf öffentlichen Straßen verläuft. Der Kunde wird während der gesamten Nutzung das ihm überlassene Fahrzeug sorgsam und pfleglich behandeln.
(2)
Für das Fahren auf öffentlichen Straßen ist ebenso wie Offroad eine für die Verwendung eines Quads gültige Fahrerlaubnis erforderlich. Der Kunde erklärt, dass er bzw. der Fahrer das zur Verfügung gestellten Quad Inhaber eines entsprechenden gültigen Führerscheins ist. Auf Verlangen von Neubert Racing hat der Kunde den entsprechenden Nachweis unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung zu erbringen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, ist Neubert Racing zur fristlosen Kündigung berechtigt; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(3)
Der Kunde haftet für alle von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden an dem von ihm benutzen Fahrzeug. Zur Ermittlung der Schadenshöhe - der voraussichtlichen Reparaturkosten bzw. Feststellung des Wiederbeschaffungswertes - ist Neubert Racing berechtigt, ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen einzuholen. Der Kunde haftet für die dadurch entstehenden Gutachterkosten.
(4)
Der Genuss von Alkohol/Drogen/Medikamenten etc., die das allgemeine Verhalten und Reaktions- und Sehvermögen beeinträchtigen können, ist in unmittelbarem zeitlichem Bezug zur Veranstaltung und während der gesamten Dauer der Teilnahme untersagt. Es gilt während der gesamten Zeit die "Null-Promille-Grenze". Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt Neubert Racing zur fristlosen Kündigung; der Kunde hat keinen Anspruch auf weitere Teilnahme. Eine Erstattung des Preises ist ausgeschlossen.
(5)
Neubert Racing weist darauf hin, dass für Schäden zwischen angemieteten Fahrzeugen eine etwaige bestehende Privathaftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist. Für eine entsprechende Schadensverursachung zwischen angemieteten Fahrzeugen besteht keine haftpflichtrechtliche Vollkaskoversicherung, so dass der Kunde persönlich haftet.
§ 5 Versicherung
Das dem Kunden zur Nutzung überlassene Quad ist haftpflichtversichert; eine Kaskoversicherung besteht nicht.
§ 6 Sonstiges
Die Vertragspartner sind sich einig, das von der Tour Bild- und Filmmaterial gefertigt werden darf. Der Kunde, Fahrer und Sozius stimmen einer Verwendung des von Neubert Racing gefertigten Bild- und Filmmaterials zu Werbezwecken, auch dessen Veröffentlichung im Internet ausdrücklich und unwiderruflich zu.
§ 8 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von Neubert Racing, Frohburg.
Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Firma Neubert Racing, Südstraße 2, 04654 Froburg, Telefax 034348/55911, E-Mail: info@neubert-racing.com.
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt der Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.